Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Statistisch nachgewiesen wird jeder fünfte Erwerbstätige vor Beginn seines regulären Rentenalters bereits berufsunfähig. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde für alle nach 1961 Geborenen abgeschafft und die neue Erwerbsminderungsrente nimmt keine Rücksicht auf den ausgeübten Beruf. Die Erwerbsminderungsrente orientiert sich daran, ob der Betroffene in der Lage ist, eine beliebige Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben. Die Rentenzahlung ist jedoch so gering, dass sie noch nicht einmal den Grundbedarf des Betroffenen decken kann. Hier entsteht eine große Versorgungslücke, welche nur durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden kann.

Arbeiter, Angestellte, Handwerker, aber auch Auszubildende und Berufsanfänger benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft. Selbstständige und Freiberufler haben oft gar keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente, gleiches gilt für Hausfrauen, Schüler und Studenten. Deshalb ist für sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich. Auch Beamte sollten sich zusätzlich absichern, denn der staatliche Schutz hat sich deutlich verringert. Ohne eine entsprechende Versicherung bleibt vielen Betroffenen nur noch der Weg zum Sozialamt um den Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente richtet sich nach dem persönlichen Bedarf des Versicherungsnehmers und er legt den Betrag auch selbst fest. Empfehlenswert sind etwa 60 bis 80 Prozent des derzeitigen Nettogehalts.
Zu berücksichtigen bei der Kalkulation sind auch eventuelle Zahlungen aus einer betrieblichen Versorgung oder Miet- und Zinseinkünfte. Entsprechend geringer kann dann auch die Rentenhöhe angesetzt werden.
Die Berufsunfähigkeitsrente sollte hoch genug sein, um im Ernstfall die Zahlung von Altersvorsorgebeiträgen zu ermöglichen.

Bei Versicherungsabschluss sind die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren. Bei bewusst falschen Angaben kann der Versicherer den Vertrag vorzeitig kündigen, den Versicherungsnehmer im Vorfeld bereits ablehnen, aber im Ernstfall auch die Leistungen verweigern. Im Schadenfall behalten sich einige Versicherungsgesellschaften auch vor, die Angaben des Versicherungsnehmers zu überprüfen.
Neben den Angaben zur Gesundheit sind auch einige Fragen zum Beruf und zu den Hobbys zu beantworten. Ändert sich während der Versicherungslaufzeit der ausgeübte Beruf, so ist der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet dies der Versicherungsgesellschaft zu melden.